Allgemeine
Hinweise
Unsere
Stadtführungen finden bei jeder Witterung statt - höhere Gewalt
und Krankheitsfall ausgenommen -, die Dauer beträgt jeweils etwa
2 Stunden, wenn nicht anders angegeben.
Für alle Führungen ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich,
sofern nicht ausdrücklich vermerkt "keine Anmeldung"
erforderlich.
Änderungen
des Programms behalten wir uns vor.
Kinder
bis zu 12 Jahren erhalten Ermäßigung. Kinder bis zu 6 Jahre
nehmen kostenlos teil.
Karten
erhalten Sie direkt bei Ihrem Tour Guide.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Teilnahme an allen unseren
Führungen auf eigene Gefahr erfolgt und dass „Die Stadtflüsterer
Natter & Schlensker GbR“ keine Haftung für eventuelle
Personen- oder Sachschäden übernimmt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der „Die
Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“
1. Bestimmung der Vertragsleistungen
1.1. Leistungsumfang
Die auf der Homepage www.stadtfluesterer.de aufgeführten Leistungen
werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
angeboten und erbracht. Der Umfang der angebotenen Leistungen richtet
sich nach den Beschreibungen in der jeweils zum Zeitpunkts des Angebots
gültigen Fassung.
1.2. Anmeldungen
Anmeldungen und Buchungen zu Führungen können mündlich
oder schriftlich erfolgen. Verbindlich wird die Buchung erst nach einer
Bestätigung durch „Die Stadtflüsterer – Natter
& Schlenker GbR“.
1.3. Vormerkungen
Vormerkungen sind unverbindliche Listungen von Interessenten. Mit der
Bestätigung der Vormerkungen kommt keine verbindliche Buchung und
keine vertragliche Bindung zustande.
1.4. Nebenabreden und Sonderwünsche, kurzfristige Änderungen
Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots)
durch den Kunden geht der Kunde einen verbindlichen Vertrag mit „Die
Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ für
die beschriebene Leistungen ein. Nebenabreden und Sonderwünsche
sind schriftlich zu fixieren. Besondere Wünsche und Änderungen
müssen schriftlich durch „Die Stadtflüsterer –
Natter & Schlenker GbR“ bestätigt werden, um Vertragsbestandteil
zu sein.
2.
Zahlung
Vor Teilnahme an einer Führung ist das Entgelt bar zu entrichten
oder ein gültiges und vollständiges Ticket aus dem Vorverkauf
oder der Voucher eines anerkannten Partners zu entwerten. Davon abweichend
können andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Wird die
Zahlung zu den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht geleistet,
ist „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“
nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.
3. Rücktritt vor Leistungsbeginn/Stornokosten
Vertragspartner können jederzeit durch Abgabe einer schriftlichen
Erklärung gegenüber „Die Stadtflüsterer –
Natter & Schlenker GbR“ von Ihrer Buchung zurücktreten.
Mit
dem kundenseitigen Rücktritt von der Buchung wird ein Ausfallhonorar
fällig, dass sich nach den nachfolgenden Sätzen bemisst. Erfolgt
der Rücktritt durch „Die Stadtflüsterer – Natter
& Schlenker GbR“ wegen höherer Gewalt oder sonstigen
nicht von ihr zu verantwortenden Gründen, insbesondere Naturkatastrophen,
polizeiliche Maßnahmen, Verkehrssperrungen, wird eine Entschädigung
für den Kunden ausgeschlossen. „Die
Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ verlieren
mit Ihrem Rücktritt den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Stattdessen
kann „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“,
soweit der Rücktritt nicht von ihr zu verantworten ist oder ein
Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorbereitungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Honorar verlangen.
Es
bleibt dem Vertragspartner in jedem Fall unbenommen, der „Die
Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ nachzuweisen,
dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung
wie folgt berechnet:
- nach Rechnungstellung bis 07 Tage vor Programmbeginn 50%,
- vom 06. bis 02.Tag vor Programmbeginn von 70%,
- einen Tag vor Programmbeginn oder bei Nichterscheinen von 90%.
Die
Entschädigungen verstehen sich immer zuzüglich aller durch
Dritte wie Busunternehmer, Hotels, Restaurants, Schifffahrtsunternehmen,
Theater, externe Honorarkräfte o.ä. berechneten Gebühren
und Honorare.
4.
Verspätungen
Sollte durch das verspätete Eintreffen des Kunden ein vereinbarter
Programmteil, insbesondere Schlossführungen, Bootsfahrten u.ä.
nicht mehr durchgeführt werden können, geht dies zu Lasten
des Kunden. Bei Verspätung hat der Kunde sofort „Die Stadtflüsterer
– Natter & Schlenker GbR“ zu benachrichtigen. Ohne Benachrichtigung
wartet der Gästeführer 30 Minuten am Treffpunkt. Bei Nichteintreffen
der Gruppe erlischt die Pflicht zur Leistungserbringung ohne dass ein
Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des vereinbarten
Entgelts entsteht. Es erlischt der Anspruch auf das gebuchte Programm
und die Betreuung erfolgt entsprechend verfügbarer Kapazitäten.
Bei Nichtinanspruchnahme einer vermittelten (nicht stornierten) Leistung
(Schifffahrten, Essensleistungen u.ä.) werden 100% Ausfall berechnet.
5.
Höhere Gewalt
Sollten auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter oder Katastrophen,
Teile oder die gesamte Führung nicht möglich sein, so übernimmt
„Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“
dafür keine Haftung. Einige Führungen, wie der Besuch des
Deutschen Bundestages, unterliegen der Bestätigung durch externe
Stellen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es dazu kommen, dass
einzelne Führungen ausfallen können. In diesem Fall hat der
Kunde das Recht vom Vertag zurückzutreten und das geleistete Entgelt
zurückzufordern. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche,
insbesondere der Ersatz der Reisekosten, sind ausgeschlossen.
6.
Ablauf der Führung
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der Führung,
sofern der vereinbarte Charakter der Führung nicht oder nur in
geringem Umfang geändert wird. Insbesondere behält sich „Die
Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ das Recht
vor, die Führung auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen,
Großveranstaltungen, Sperrungen, usw.) zu verändern oder
den Auftrag zur Durchführung an andere Auftragnehmer/Stadtführer
weiterzuleiten. Bei Innenbesichtigungen, insbesondere in Gebäuden
des Deutschen Bundestages, ist zwecks Einhaltung der Hausordnungen und
eventueller Vorschriften für Besucher den Anweisungen des Stadtführers
folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der
Führung begründen. Ungenehmigte Mitschriften oder Mitschnitte
der Führung sind nicht statthaft und führen zum Ausschluss
ohne Rückerstattungsanspruch. Störungen des Ablaufs oder diskriminierende
Äußerungen des Kunden haben den Ausschluss von der Führung
ohne Rückerstattungsanspruch des vereinbarten Entgelts zur Folge.
Kunden mit Gehbehinderungen, körperlichen Gebrechen und Rollstuhlfahrer
sind gehalten, dies bereits bei Anfrage für eine Tour anzuzeigen.
Versäumen sie dies, können sie ersatzlos von der Tour ausgeschlossen
werden, sofern die Tourdurchführung unverhältnismäßig
behindert wird.
7.
Haftungsbegrenzung
Kunden von „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker
GbR“ führen alle Touren stets auf eigene Gefahr durch. Die
Haftung von „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker
GbR“, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist in
ihrer Höhe auf das dreifache des Buchungspreises begrenzt.
8. Gerichtsstand
Mögliche Auseinandersetzungen diesen Vertrag betreffend unterliegen
dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet generell nicht
die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.