Die Stadtflüsterer - Ihr Partner für Stadtführungen in Berlin und Potsdam

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Allgemeine Hinweise

Unsere Stadtführungen finden bei jeder Witterung statt - höhere Gewalt und Krankheitsfall ausgenommen -, die Dauer beträgt jeweils etwa 2 Stunden, wenn nicht anders angegeben.

Für alle Führungen ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich, sofern nicht ausdrücklich vermerkt "keine Anmeldung" erforderlich.

Änderungen des Programms behalten wir uns vor.

Kinder bis zu 12 Jahren erhalten Ermäßigung. Kinder bis zu 6 Jahre nehmen kostenlos teil.

Karten erhalten Sie direkt bei Ihrem Tour Guide.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Teilnahme an allen unseren Führungen auf eigene Gefahr erfolgt und dass „Die Stadtflüsterer Natter & Schlensker GbR“ keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden übernimmt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
„Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“

1. Bestimmung der Vertragsleistungen

1.1. Leistungsumfang
Die auf der Homepage www.stadtfluesterer.de aufgeführten Leistungen werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und erbracht. Der Umfang der angebotenen Leistungen richtet sich nach den Beschreibungen in der jeweils zum Zeitpunkts des Angebots gültigen Fassung.

1.2. Anmeldungen
Anmeldungen und Buchungen zu Führungen können mündlich oder schriftlich erfolgen. Verbindlich wird die Buchung erst nach einer Bestätigung durch „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“.

1.3. Vormerkungen
Vormerkungen sind unverbindliche Listungen von Interessenten. Mit der Bestätigung der Vormerkungen kommt keine verbindliche Buchung und keine vertragliche Bindung zustande.

1.4. Nebenabreden und Sonderwünsche, kurzfristige Änderungen
Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots) durch den Kunden geht der Kunde einen verbindlichen Vertrag mit „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ für die beschriebene Leistungen ein. Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu fixieren. Besondere Wünsche und Änderungen müssen schriftlich durch „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu sein.

2. Zahlung
Vor Teilnahme an einer Führung ist das Entgelt bar zu entrichten oder ein gültiges und vollständiges Ticket aus dem Vorverkauf oder der Voucher eines anerkannten Partners zu entwerten. Davon abweichend können andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Wird die Zahlung zu den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht geleistet, ist „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

3. Rücktritt vor Leistungsbeginn/Stornokosten

Vertragspartner können jederzeit durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ von Ihrer Buchung zurücktreten.
Mit dem kundenseitigen Rücktritt von der Buchung wird ein Ausfallhonorar fällig, dass sich nach den nachfolgenden Sätzen bemisst. Erfolgt der Rücktritt durch „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ wegen höherer Gewalt oder sonstigen nicht von ihr zu verantwortenden Gründen, insbesondere Naturkatastrophen, polizeiliche Maßnahmen, Verkehrssperrungen, wird eine Entschädigung für den Kunden ausgeschlossen. „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ verlieren mit Ihrem Rücktritt den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Stattdessen kann „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu verantworten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorbereitungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Honorar verlangen.

Es bleibt dem Vertragspartner in jedem Fall unbenommen, der „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
- nach Rechnungstellung bis 07 Tage vor Programmbeginn 50%,
- vom 06. bis 02.Tag vor Programmbeginn von 70%,
- einen Tag vor Programmbeginn oder bei Nichterscheinen von 90%.
Die Entschädigungen verstehen sich immer zuzüglich aller durch Dritte wie Busunternehmer, Hotels, Restaurants, Schifffahrtsunternehmen, Theater, externe Honorarkräfte o.ä. berechneten Gebühren und Honorare.

4. Verspätungen
Sollte durch das verspätete Eintreffen des Kunden ein vereinbarter Programmteil, insbesondere Schlossführungen, Bootsfahrten u.ä. nicht mehr durchgeführt werden können, geht dies zu Lasten des Kunden. Bei Verspätung hat der Kunde sofort „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ zu benachrichtigen. Ohne Benachrichtigung wartet der Gästeführer 30 Minuten am Treffpunkt. Bei Nichteintreffen der Gruppe erlischt die Pflicht zur Leistungserbringung ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des vereinbarten Entgelts entsteht. Es erlischt der Anspruch auf das gebuchte Programm und die Betreuung erfolgt entsprechend verfügbarer Kapazitäten. Bei Nichtinanspruchnahme einer vermittelten (nicht stornierten) Leistung (Schifffahrten, Essensleistungen u.ä.) werden 100% Ausfall berechnet.

5. Höhere Gewalt
Sollten auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter oder Katastrophen, Teile oder die gesamte Führung nicht möglich sein, so übernimmt „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ dafür keine Haftung. Einige Führungen, wie der Besuch des Deutschen Bundestages, unterliegen der Bestätigung durch externe Stellen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es dazu kommen, dass einzelne Führungen ausfallen können. In diesem Fall hat der Kunde das Recht vom Vertag zurückzutreten und das geleistete Entgelt zurückzufordern. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz der Reisekosten, sind ausgeschlossen.

6. Ablauf der Führung
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der Führung, sofern der vereinbarte Charakter der Führung nicht oder nur in geringem Umfang geändert wird. Insbesondere behält sich „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ das Recht vor, die Führung auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen, usw.) zu verändern oder den Auftrag zur Durchführung an andere Auftragnehmer/Stadtführer weiterzuleiten. Bei Innenbesichtigungen, insbesondere in Gebäuden des Deutschen Bundestages, ist zwecks Einhaltung der Hausordnungen und eventueller Vorschriften für Besucher den Anweisungen des Stadtführers folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der Führung begründen. Ungenehmigte Mitschriften oder Mitschnitte der Führung sind nicht statthaft und führen zum Ausschluss ohne Rückerstattungsanspruch. Störungen des Ablaufs oder diskriminierende Äußerungen des Kunden haben den Ausschluss von der Führung ohne Rückerstattungsanspruch des vereinbarten Entgelts zur Folge. Kunden mit Gehbehinderungen, körperlichen Gebrechen und Rollstuhlfahrer sind gehalten, dies bereits bei Anfrage für eine Tour anzuzeigen. Versäumen sie dies, können sie ersatzlos von der Tour ausgeschlossen werden, sofern die Tourdurchführung unverhältnismäßig behindert wird.

7. Haftungsbegrenzung
Kunden von „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“ führen alle Touren stets auf eigene Gefahr durch. Die Haftung von „Die Stadtflüsterer – Natter & Schlenker GbR“, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist in ihrer Höhe auf das dreifache des Buchungspreises begrenzt.

8. Gerichtsstand
Mögliche Auseinandersetzungen diesen Vertrag betreffend unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet generell nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.